
Mitgliedschaft
So
können Sie Mitglied der CSG werden!
Mitglied der CSG kann
jede unbescholtene Person werden, die die Satzung der CSG anerkennt.
Nachstehend haben Sie die möglichkeit per E-Mail den Aufnahmeantrag
auszufüllen und sofort abzuschicken. Ihr Antrag wird innerhalb von 14
Tagen vom Vorstand beraten und Sie erhalten bei Zustimmung des Vorstandes
ein Mitgliedervertrag, den Sie nur unterschreiben müssen.Dann senden Sie das Original
an uns zurück.
Beiträge
Aufnahmegebühr einmalig € 150,00
Jugendliche bis 20 Jahre bezahlen keine Aufnahmegebühr
Jahresbeitrag:
ordentliche Mitglieder € 210,00 (€ 165,00 plus 6 Arbeitsstunden á € 7,50)
Familien € 335,00 (€ 245,00 plus 12 Arbeitsstunden á € 7,50)
Fördermitglieder € 110,00
jugendliche Mitglieder zwischen 12 bis 16 Jahren € 45,00
jugendliche Mitglieder zwischen 16 bis 20 Jahren € 105,00 (€ 60,00 plus 6 Arbeitsstunden á 7,50)
Studenten, Wehrpflichtige und ähnl.
unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung € 130,00 (€ 85,00 plus 6 Arbeitsstunden á € 7,50)
Arbeitseinsatz: Jedes Mitglied über 16 Jahren hat 6 Arbeitsstunden
jährlich abzuleisten
oder ersatzweise € 7,50 pro Stunde an die Gilde zu
zahlen.
Die Arbeitstunden sind in den obigen Beiträgen enthalten
und werden nach Ableistung zum Jahresende zurückerstattet.
Die
Einzahlungen erfolgen bei der Berliner Bank, Konto Nr.: 0374609700, BLZ
100 200 00
Aufnahmeantrag zum Herunterladen (PDF, 235 KB)
Den
ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an die Geschäftsstelle
Vorstand der CSG
Um eine PDF-Datei zu lesen, benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie
sich kostenlos herunterladen können.