Mitgliedschaft


So können Sie Mitglied der CSG werden!

Mitglied der CSG kann jede unbescholtene Person werden, die die Satzung der CSG anerkennt. Nachstehend haben Sie die möglichkeit per E-Mail den Aufnahmeantrag auszufüllen und sofort abzuschicken. Ihr Antrag wird innerhalb von 14 Tagen vom Vorstand beraten und Sie erhalten bei Zustimmung des Vorstandes ein Mitgliedervertrag, den Sie nur unterschreiben müssen.Dann senden Sie das Original an uns zurück.


Beiträge

Aufnahmegebühr einmalig                                                 € 150,00
Jugendliche bis 20 Jahre bezahlen keine Aufnahmegebühr

Jahresbeitrag:
ordentliche Mitglieder                                                        € 210,00   (€ 165,00 plus   6 Arbeitsstunden á € 7,50)
Familien                                                                              € 335,00   (€ 245,00 plus 12 Arbeitsstunden á € 7,50)
Fördermitglieder                                                                 € 110,00
jugendliche Mitglieder zwischen 12 bis 16 Jahren          €   45,00
jugendliche Mitglieder zwischen 16 bis 20 Jahren          € 105,00  (€  60,00 plus 6 Arbeitsstunden á 7,50)
Studenten, Wehrpflichtige und ähnl.
unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung        € 130,00  (€ 85,00 plus 6 Arbeitsstunden á € 7,50)

Arbeitseinsatz: Jedes Mitglied über 16 Jahren hat 6 Arbeitsstunden jährlich abzuleisten
oder ersatzweise € 7,50 pro Stunde an die Gilde zu zahlen.
Die Arbeitstunden sind in den obigen Beiträgen enthalten
und werden nach Ableistung zum Jahresende zurückerstattet.

Die Einzahlungen erfolgen bei der Berliner Bank, Konto Nr.: 0374609700, BLZ 100 200 00


Aufnahmeantrag  zum Herunterladen (PDF, 235 KB)

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an die Geschäftsstelle

Vorstand der CSG
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