Ehrenordnung



§1
Ehrungen der Charlottenburger Schützengilde 1903 e.V. sowie Ehrungsvorschläge für den Verband erfolgen gemäß nachstehender Ehrungsordnung.

§2
Ehrungsvorschläge auf Verbandsebene richten sich nach der jeweils gültigen Ehrenordnung des Schützenverbandes Berlin-Brandenburg e.V..

§3
Die Charlottenburger Schützengilde kann folgende Ehrungen ihrer Mitglieder selbst vornehmen:

a) silberne Vereinsnadel
(Vereinsabzeichen mit silbernem Ehrenkranz)

b) goldene Vereinsnadel
(Vereinsabzeichen mit goldenem Ehrenkranz)

c) Ehrennadel mit Eichenlaub

d) silberne Ehrenspange
(Vereinsabzeichen mit mit silberner breiter Ehrenspange)

e) Ehrenmitgliedschaft

§4
Die Entscheidung über eingegangene Ehrungsanträge trifft der Ältestenrat in persönlicher Abstimmung. Dem Vorstand steht ein Einpruchsrecht zu.

§5
Die zur Ehrung Vergeschlagenen sollen sich bei untadeliger Vergangenheit solche Verdienste erworben haben, die den Grad ihrer Ehrung rechtfertigen.

§6
Ehrungen nach § 3, Buchstaben a-e dieser Ehrungsordnung orientieren sich an den nachfolgenden Richtlinien.

§7
Voraussetzung zur Verleihung der silbernen Vereinsnadel sind eine 10-jährige Mitgliedschaft im Verein, sowie hiervon eine mindestens 4-jährige sportliche oder aktive Tätigkeit für den Verein
oder
Erringung einer Berliner Meisterschaft und mindestens 4-jähriger Mitgliedschaft im Verein
oder
besonderer Verdienste bei mindestens 5-jähriger Vereinszugehörigkeit.


§8
Voraussetzung zur Verleihung der goldenen Vereinsnadel sind eine 15-jährige Mitgliedschaft im Verein, sowie hiervon eine mindestens 10-jährige sportliche oder aktive Tätigkeit für den Verein
oder
Erringung von 5 Berliner Meisterschaft
oder
hervorragende Verdienste um den Verein bei mindestens 10-jähriger Vereinszugehörigkeit.


§8a
Voraussetzung zur Verleihung der
Ehrennadel mit Eichenlaub sind eine 20-jährige Mitgliedschaft im Verein, sowie hiervon 10-jährige sportliche oder aktive Tätigkeit für den Verein
oder
hervorragende Verdienste um den Verein bei mindestens 10-jähriger Vereinszugehörigkeit.


§9
Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrenspange sind eine 25-jährige Mitgliedschaft, sowie hiervon 15-jährige sportliche oder aktive Mitgliedschaft.
oder
hervorragende Verdienste für den Verein bei mindestens 15-jähriger Vereinszugehörigkeit.


§10
Die Ehrenmitgliedschaft kann angetragen werden bei einer 25-jährigen Mitgliedschaft im Verein, sowie hiervon eine mindestens 15-jährige sportliche oder aktive Tätigkeit für den Verein
oder
bei außerordentlichen Verdiensten um den Verein bei mindestens 15-jähriger Vereinszugehörigkeit.


§11
Bei gegebenen Anlaß behält sich der Vorstand der Charlottenburger Schützengilde vor, eine Ehrung, auch außerhalb der Maßgabe durch § 3, Buchstaben a-e, sowie § 12 zu vollziehen.

§12
Die Reihenfolge der Ehrungen nach § 3 dieser Ehrenordnung ist zwigend. Zwischen den jeweiligen Ehrungen soll eine Zeitspanne von 3 Jahren liegen.

§13
Angefangene Jahre rechnen als volle Jahre.

§14
Ein Anspruch auf eine Ehrung besteht nicht. Die beschlossene Ehrung ist dem zu Ehrenden spätestens 14 Tage vor dem Verleihungstermin mitzuteilen.

§15
Die Ehrungen haben in einem würdigen Rahmen zu erfolgen. Der zu Ehrende erhält neben der jeweiligen Auszeichnung eine Urkunde. Alle Ehrungen werden in einer Ehrenliste erfaßt und fortlaufend geführt.

§16
Vor Inkrafttreten dieser Ehrenordnung verliehene Auszeichnungen gelten weiter. Ein Anspruch auf Aushändigung einer Urkunde besteht in diesen Fällen nicht.

§17
Vereinsehrungen können aberkannt werden, wenn die Ehrung erschlichen wurde.
oder
sonstige schwere Verstöße vorliegen, die geeignet sind den Verein oder das Schützenwesen herabzuwürdigen.

Diese Ehrungsordnung tritt mit dem 16. April 1966 in Kraft